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Kinderschutz

Verhaltenskodex

für Übungsleiter:innen bei Capoeira Wiesbaden e.V.

 

Präambel

Capoeira Wiesbaden e.V. verpflichtet sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Unsere Übungsleiter:innen tragen eine besondere Verantwortung für das körperliche und seelische Wohl der ihnen anvertrauten jungen Menschen. Dieser Kodex dient als verbindliche Grundlage für das Verhalten im Trainings- und Freizeitkontext.

Selbstverpflichtung zum Kinderschutz

Alle im Verein tätigen Personen verpflichten sich  im Rahmen ihrer Tätigkeit (als Übungsleiter:in, bei Kinder- und Jugendfreizeiten, Ausflügen o.ä.): 

  • die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu achten und ihr Wohl in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen, 

  • Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt zu schützen, 

  • aufmerksam gegenüber Anzeichen von Kindeswohlgefährdung zu sein und diese gemäß den vereinsinternen Meldewegen zu kommunizieren, 

  • keine Grenzverletzungen, Übergriffe oder Gewalt zu dulden oder selbst auszuüben, 

  • die Privatsphäre und persönlichen Grenzen der Kinder und Jugendlichen zu respektieren, 

  • keine diskriminierenden, herabwürdigenden oder sexualisierten Äußerungen oder Handlungen vorzunehmen.

Verhaltenskodex

1. Respekt und Wertschätzung

• Ich begegne allen Kindern und Jugendlichen mit Respekt, Geduld und Wertschätzung.

• Ich fördere ein Klima der Offenheit, des Vertrauens und der gegenseitigen Achtung.

• Ich achte auf eine inklusive, diskriminierungsfreie Sprache und Haltung.

2. Schutz vor Gewalt

• Ich verhalte mich vorbildlich und gewaltfrei – körperlich, seelisch und verbal.

• Ich unterlasse jede Form von Grenzverletzung, Übergriff oder sexualisierter Gewalt.

• Ich achte auf angemessene körperliche Nähe und respektiere die Intimsphäre der

Kinder.

3. Verantwortung und Vorbildfunktion

• Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst und handle entsprechend.

• Ich konsumiere während der Betreuung keine Drogen oder Alkohol.

• Ich halte mich an die Regeln des Vereins und die gesetzlichen Vorgaben zum

Kinderschutz.

4. Transparenz und Kommunikation

• Ich dokumentiere besondere Vorkommnisse und informiere bei Verdachtsfällen

umgehend die zuständigen Ansprechpersonen im Verein.

• Ich arbeite eng mit Eltern, Kolleg:innen und dem Vorstand zusammen, um das Wohl

der Kinder zu sichern.

5. Datenschutz und Mediennutzung

• Ich gehe verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten und Bildern von Kindern

um.

• Ich veröffentliche keine Fotos oder Videos ohne ausdrückliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

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